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Urteil: Leistungen des betreuten Wohnens sind steuerfrei

Pflegeplätze für Senioren sind rar und teuer. Wer keine Betreuung rund um die Uhr benötigt, kann in einem Pflegeheim auf ein betreutes Wohnen ausweichen. Für die dort erbrachten Leistungen fällt keine Umsatzsteuer an. Das entschied kürzlich das Finanzgericht (FG) Münster (Az.: 15 K 3554/18 U).
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© svetikd
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