Vorrangige Corona-Impfung: Formloses Attest über Vorerkrankung reicht aus
Patienten, die aufgrund einer Vorerkrankung Anspruch auf eine prioritäre Corona-Schutzimpfung haben, müssen dies mit einem Attest nachweisen. Dafür reicht eine formale Bescheinigung des Arztes aus, in der keine Details enthalten sein müssen, teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) nun mit und bezieht sich dabei auf eine entsprechende Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums.
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