Verordnungen: Neues Formular für Reha-Sport ab Januar 2023
Die bisherigen Formulare dürfen ab Januar nicht mehr verwendet werden. Verordnungen, die 2022 ausgestellt wurden, behalten jedoch ihre Gültigkeit. Was sich konkret ändert und welche erweiterten Verordnungsmöglichkeiten es gibt, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einer Praxisinformation zusammengefasst.
Grund für die Anpassung sei die neue Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport und Funktionstraining der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), die gesetzliche Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz nachvollzieht und 2022 in Kraft trat, teilt die KBV mit.
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