G-BA: Klarstellungen zu Heilmittel-Richtlinie in Kraft getreten
Bereits im November 2022 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Regelungen der Heilmittel-Richtlinie zum „besonderen Verordnungsbedarf“ präzisiert und noch einige weitere Punkte, die bei Ärztinnen und Ärzten zu Unsicherheiten geführt hatten, klargestellt (up berichtete). Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist dieser Beschluss nun in Kraft getreten.

Durch die Änderungen der Heilmittel-Richtlinie wird jetzt etwa deutlich, dass bei 12-Wochen-Verordnungen die Höchstmengen je Verordnung des Heilmittelkatalogs nicht mehr gelten. Allein Menge und Frequenz müssen auf die 12-Wochen-Verordnung abgestimmt werden.
Wichtig für Podolog:innen: Im Heilmittelkatalog wird bei den Maßnahmen der Podologischen Therapie, Nummer 2 Nagelkorrekturspangen bei Unguis Incarnatus, Zeile UI2, Spalte Leitsymptomatik, der Buchstabe „b)“ durch den Buchstaben „a)“ ersetzt.
Den gesamten Beschluss findet Ihr hier.
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