up|unternehmen praxis

G-BA: Verordnung von Heilmitteln in Zukunft auch per Videosprechstunde möglich

Ärztinnen und Ärzte können Heilmittel zukünftig auch per Videosprechstunde verordnen. Eine entsprechende Änderung der Heilmittel-Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gestern (19. Januar 2023) beschlossen. Der Beschluss betrifft nur Folgeverordnungen. Eine Erstverordnung von Heilmitteln per Videosprechstunde wird auch in Zukunft nicht möglich sein.
Preisverhandlungen besser gestalten – Teil 2
© Tinpixels

Zu den weiteren Voraussetzungen für eine Verordnung von Heilmitteln per Videosprechstunde gehört außerdem, dass die verordnungsrelevante Diagnose bereits durch eine unmittelbare persönliche Untersuchung festgestellt wurde. Es muss zudem per Videosprechstunde beurteilt werden können, ob die medizinischen Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch zum Zeitpunkt der Verordnung weiterhin bestehen. Liegen den Ärzt:innen alle verordnungsrelevanten Informationen vor, können weitere Verordnungen ausnahmsweise auch nach Telefonkontakt ausgestellt werden, so der G-BA.

Patient:innen werden Möglichkeit der Heilmittelverordnung per Videotherapie voraussichtlich ab Oktober 2023 in Anspruch nehmen können. Der Beschluss tritt mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Anschließen hat der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen noch bis zu sechs Monate Zeit zu prüfen, ob die ärztliche und psychotherapeutische Vergütung angepasst werden muss.

Außerdem interessant:

G-BA verlängert telefonische Krankschreibung bis 31. März 2023

G-BA erweitert Diagnoseliste für langfristigen Heilmittelbedarf

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
1 Kommentar
neueste
älteste meiste Bewertungen
Inline Feedbacks
View all Kommentare
Physiotherapie Steinicke
27.01.2023 18:55

Videotherapie in der MT, Neurologie ist Politik zur Abschaffung der… Weiterlesen »

1
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x