G-BA: Verordnung von Heilmitteln in Zukunft auch per Videosprechstunde möglich

Zu den weiteren Voraussetzungen für eine Verordnung von Heilmitteln per Videosprechstunde gehört außerdem, dass die verordnungsrelevante Diagnose bereits durch eine unmittelbare persönliche Untersuchung festgestellt wurde. Es muss zudem per Videosprechstunde beurteilt werden können, ob die medizinischen Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch zum Zeitpunkt der Verordnung weiterhin bestehen. Liegen den Ärzt:innen alle verordnungsrelevanten Informationen vor, können weitere Verordnungen ausnahmsweise auch nach Telefonkontakt ausgestellt werden, so der G-BA.
Patient:innen werden Möglichkeit der Heilmittelverordnung per Videotherapie voraussichtlich ab Oktober 2023 in Anspruch nehmen können. Der Beschluss tritt mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Anschließen hat der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen noch bis zu sechs Monate Zeit zu prüfen, ob die ärztliche und psychotherapeutische Vergütung angepasst werden muss.
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