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Leeres weißes Papier ist kein Blankopapier

In den letzten Wochen ging es hier ja immer mal wieder um Absetzungen. Das Einhalten der formalen Anforderungen an das Ausstellen einer gültigen Heilmittelverordnung überfordert einige Ärztinnen und Ärzte scheinbar immer mal wieder. Mein jüngstes Lieblingsbeispiel dazu kommt aus Berlin, wo eine ärztliche Kollegin eine Heilmittelverordnung auf weißem Papier ausgedruckt hatte, das an den Seiten noch rosa Streifen zierte. Gilt so eine Verordnung? Im Prinzip eigentlich nicht.
Frau hält großes Blatt Papier vor sich
© iStock: PeopleImages
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