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Nach Kinder- und Jugendreha ist eine ambulante Nachsorge möglich

Reha-Einrichtungen können auch für Kinder und Jugendliche eine ambulante Versorgung verordnen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung noch einmal hin. In ihrer Broschüre „Eckpunkte für Leistungen zur Nachsorge für Kinder und Jugendliche“ sollte die Nachsorge frühestmöglich und in der Regel nicht später als drei Monate nach Abschluss der vorausgegangenen medizinischen Rehabilitation beginnen.

Abgerechnet werden die Nachsorgeleistungen auf einem besonderen Verordnungsvordruck G4900 der Deutschen Rentenversicherung. Weitere Abrechnungsvordrucke finden sich gleichfalls auf der Website. Interessierte Therapiepraxen, die über eine GKV-Zulassung verfügen und Erfahrung in der Behandlung von Kindern und Jugendlichen mitbringen, können sich jetzt für die Teilnahme an diesem Nachsorgeangebot registrieren.

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