up|unternehmen praxis

Neu: Zwei Optionen zur Abrechnung mit Postbeamten Gruppe A

Grundsätzlich orientieren sich die Preise der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) an den Vergütungssätzen der GKV. Zuletzt lagen die Preise, die für die Behandlung von Postbeamten-A-Versicherten abgerechnet werden konnten, jeweils 12,5 Prozent über den Sätzen der GKV. Die Erhöhungen der GKV-Vergütung zum 1. Januar 2023 zuzüglich der 12,5 Prozent Aufschlag können von der PBeaKK jedoch nicht umgesetzt werden. Die aktuellen Preislisten gelten somit weiter und liegen jetzt noch etwa 3,8 Prozent über den Vergütungen der GKV.
Abfindung: Weniger Steuern zahlen dank der Fünftelregelung
© iStock: anyaberkut

In den nächsten Monaten werde es weitere Gespräche mit der PBeaKK geben, um zusätzliche Verbesserungen zu erreichen, heißt es in einer Mitteilung des Verbands für Physiotherapie (VPT). Die Physiotherapieverbände haben zwei Optionen zur Abrechnung mit Versicherten der PBeaKK Gruppe A vereinbart: Entweder behandeln Physiotherapiepraxen die Patient:innen wie Privatversicherte und rechnen Privatpreise ab. In diesem Fall muss die Patientin oder der Patient aber eindeutig aufgeklärt werden, dass gegebenenfalls entsprechende Zuzahlungen zu leisten sind. Alternativ können die Praxen bei Postbeamten A nach der weiterhin geltenden Preisliste direkt mit der PBeKK abrechnen.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x