BAG: Kündigungsschutz startet 280 Tage vor Entbindung
Das Kündigungsverbot für Schwangere beginnt 280 Tage vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschieden. Es bleibt bei seiner bisherigen Rechtsprechung und stärkt damit die Rechte und den Schutz werdender Mütter (Az 2 AZR 11/22).
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