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Gleiche Rechte für schwangere Selbstständige

Für selbstständige Schwangere muss der gleiche gesetzliche Mutterschutz gelten wie für angestellte. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 24. Mai 2023 einstimmig entschieden, eine entsprechende Petition zur Berücksichtigung an die Bundesregierung zu übergeben.
Gleiche Rechte für schwangere Selbstständige
© NataliaDeriabina
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