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Digital-Gesetz: Verbände sollen doch Verhandlungspartner bleiben

Der Kabinettsentwurf des Digital-Gesetzes sieht vor, §380 Abs. 4 (1) des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) so zu ändern, dass die Wörter „mit den für die Wahrnehmung der Interessen der Heilmittelerbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene“ zu streichen. Dann würden die Heilmittelverbände bei der TI-Finanzierung nicht länger mit dem GKV-Spitzenverband das „Nähere zur Abrechnung der Erstattungen vereinbaren“. Stattdessen würde der GKV-Spitzenverband allein entscheiden. Auf unsere Nachfrage beim Bundesgesundheitsministerium kam nun die Kehrtwende: Hier liege im Kabinettsentwurf ein "editorischer Fehler vor, der im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens geheilt wird.“ Die Verbände sollen also doch Verhandlungspartner bleiben.
Digital-Gesetz: Verbände sollen doch Verhandlungspartner bleiben
© iStock: mediaphotos

Weiterhin teilte uns das BMG mit: „Die Vereinbarungen sollen weiterhin zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Spitzenverbänden der Leistungserbringer ausgehandelt werden.“ Konkret bedeutet das, die Heilmittelverbände können mitreden, wenn es u. a. darum geht, festzulegen, welche TI-Anwendungen Heilmittelpraxen nutzen müssen, um die TI-Pauschale in voller Höhe zu erhalten. Kürzungen um 50 Prozent, wenn nur eine der Anwendungen nicht genutzt wird, wie es bei den Ärzt:innen der Fall ist, sind auf die Heilmittelbranche auch gar nicht übertragbar. Wie und warum sollen Therapeutinnen und Therapeuten etwa einen elektronischen Medikationsplan erstellen? Nun heißt es abwarten, welche Details GKV-Spitzenverband und die Verbände für die jeweiligen Berufsgruppen aushandeln.

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