Digital-Gesetz: Verbände sollen doch Verhandlungspartner bleiben
Weiterhin teilte uns das BMG mit: „Die Vereinbarungen sollen weiterhin zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Spitzenverbänden der Leistungserbringer ausgehandelt werden.“ Konkret bedeutet das, die Heilmittelverbände können mitreden, wenn es u. a. darum geht, festzulegen, welche TI-Anwendungen Heilmittelpraxen nutzen müssen, um die TI-Pauschale in voller Höhe zu erhalten. Kürzungen um 50 Prozent, wenn nur eine der Anwendungen nicht genutzt wird, wie es bei den Ärzt:innen der Fall ist, sind auf die Heilmittelbranche auch gar nicht übertragbar. Wie und warum sollen Therapeutinnen und Therapeuten etwa einen elektronischen Medikationsplan erstellen? Nun heißt es abwarten, welche Details GKV-Spitzenverband und die Verbände für die jeweiligen Berufsgruppen aushandeln.