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DGUV verlängert Übergangsfrist alter Formulare bis Jahresende

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat die Übergangsfrist für die neuen Verordnungsvordrucke bis zum Jahresende verlängert. In einem Rundschreiben an die Durchgangsärztinnen und -ärzte teilte die DGUV mit, dass die alten Formulare für Heilmittel noch bis zum 31. Dezember 2023 weiterverwendet werden können. Das betrifft die Verordnungen für Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP, F 2410) sowie die Verordnungen für die Erbringung physiotherapeutischer und ergotherapeutischer Leistungen (F 2400 und F 2402). Ab dem 1. Januar 2024 darf dann nur noch auf den neuen Vordrucken verordnet werden.
DGUV verlängert Übergangsfrist alter Formulare bis Jahresende
© iStock: kyoshino

Am 1. April 2023 war der neue Rahmenvertrag mit der DGUV in Kraft getreten. Infolge der Neuregelungen wurde der entsprechende Verordnungsvordruck von der DGUV ebenfalls überarbeitet. Damit alle Beteiligten diese neuen Vorgaben auch organisatorisch umsetzen konnten, war den D-Ärzten eine Übergangsfrist zunächst bis zum 31. Oktober 2023 eingeräumt worden.

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