Digital-Gesetze: Ärzte müssen elektronische Patientenakte befüllen
Gesetzgeber stellt Weichen für eine ePA mit Nutzen für die Heilmittelbranche
2025 wird ein großes Jahr für die elektronische Patientenakte (ePA). Nicht nur sollen bis dahin alle Patientinnen und Patienten eine ePA haben, die dem nicht aktiv widersprechen. Der Gesetzgeber nun auch dafür gesorgt, dass diese mit Inhalt gefüllt wird. Das sind gute Nachrichten für alle Therapeutinnen und Therapeuten.
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Dieser Artikel ist exklusiv für angemeldete Benutzer. Du benötigst eines der folgenden Abonnements, um weiterlesen zu können: up online, up magazin, up plus. Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.