up|unternehmen praxis

Befüllung der ePA wird Pflicht für Ärzte

Die elektronische Patientenakte gibt es bereits, aber kaum jemand nutzt sie. Das will der Gesetzgeber ändern und greift an zwei Fronten an. Zum einen sollen alle Patient:innen, die dem nicht widersprechen, eine ePA bekommen – so weit so bekannt. Gleichzeitig werden jetzt die Ärztinnen und Ärzte dazu verpflichtet, die elektronische Patientenakte auch zu befüllen. Denn nur, wenn die ePA auch tatsächlich mit Patientendaten gefüllt ist, kann sie ihren Nutzen entfalten. Die ePA gliedert sich damit in die Reihe von TI-Anwendungen ein, denen mit etwas politischem Druck auf die Welt geholfen werden muss. Gesetzlich verankert ist das Ganze in den Digitalgesetzen, die der Bundestag gestern beschlossen hat.
TI: Sorgenkind Datenschutz
© iStock: pictafolio

Was bei den Ärzten in dieser Woche zu großem Aufschrei geführt hat, ist für die Heilmittelbranche eine gute Nachricht. Denn jetzt werden die Weichen gestellt, damit die ePA für uns wirklich Nutzen hat: Enthält die ePA die Gesundheitsinformationen der Patientinnen und Patienten, können diese auch Therapeut:innen Zugang dazu gewähren. Damit sind wir in Zukunft nicht länger auf die Ärzteschaft angewiesen, wenn es darum geht, etwas über den Gesundheitszustand der Patient:innen zu erfahren. Auch müssen wir uns nicht auf unvollständige und vielleicht sogar irreführende Informationen der Patienten selbst verlassen, sondern können – deren Einverständnis vorausgesetzt – selbst auf relevante Untersuchungsergebnisse, Berichte, etc. zugreifen.

Die Pflicht, die ePA zu befüllen, soll für die Ärzt:innen ab 2025 gelten. Für uns ist das ein weiteres Puzzleteil in der Frage: Wann ist der Anschluss an die Telematikinfrastruktur für meine Praxis sinnvoll? Wir merken uns: Ende 2025 können wir vermutlich mit elektronischen Patientenakten rechnen, die Informationen enthalten, die uns als Behandler:innen nützen. Ab dann kann es sich also lohnen, einen TI-Anschluss in Erwägung zu ziehen.

Wenn Euch interessiert, was in Sachen TI im kommenden Jahr sonst noch so passieren soll, empfehle ich Euch einen Blick in die aktuelle up. Dort gibt es einen Ausblick aufs Jahr 2024. Außerdem halten Euch die TI-Infoabende immer auf dem Laufenden. Der nächste findet am 15. Januar 2024 statt. Und in der Woche danach findet bereits das up-Netzwerktreffen in Berlin statt. Am 20. Januar sind TI-Anbindung und Praxisdigitalisierung eines von drei Schwerpunktthemen. Wenn Ihr mehr darüber wissen möchtet, schaut einfach auf www.up-aktuell.de/nt24 .

Dass Digitalisierung nicht nur von der Telematikinfrastruktur abhängt, habe ich an dieser Stelle schon mehrfach erwähnt. Ganz ohne TI-Anschluss könnt Ihr nun auch digital mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung kommunizieren und beispielsweise Arbeits- und Wegeunfälle dort melden. Das funktioniert ganz einfach über das neue Service-Portal der DGUV. Apropos Unfallversicherung ein kleiner Hinweis für alle Physiotherapiepraxen. Die DGUV hat gerade einen aktualisierten Fragen-Antworten-Katalog veröffentlicht.

Mein Highlight der Woche kommt aus dem Bundesgesundheitsministerium: Die Zahlen zur Finanzentwicklung der GKV im ersten bis dritten Quartal 2023 wurden veröffentlicht. Die Heilmittelausgaben sind in den ersten neun Monaten 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 9,5 Prozent gestiegen. Das ist noch kein Grund in Jubelstürme auszubrechen, aber eine solide gute Nachricht, die zeigt, dass zumindest die Folgen der Inflation abgefedert wurden.

Verabschieden möchte ich mit einer Meldung, die mich zum Schmunzeln gebracht hat: “Bundestagspetition: Faxgerät des Petitionsausschusses teilweise überlastet.” Das meldete kürzlich die KBV. Es geht dabei um die Petition „Vergütung für medizinische Leistungen – Verbesserung der Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung“. Hierfür können Ärztinnen und Ärzte in ihren Praxen Unterschriften sammeln und diese noch bis zum 20. Dezember 2023 u. a. per Fax an den Petitionsausschuss schicken. Die Petition kann auch online unterzeichnet werden. Unterschriftenlisten können neben dem Fax auch per Post oder E-Mail an den Petitionsausschuss gesendet werden. Aber während alle von Digitalisierung des Gesundheitswesens sprechen, hat das Fax in den Arztpraxen scheinbar nach wie vor einen so hohen Stellenwert als Kommunikationsmittel, dass damit schon einmal die Faxgeräte des Petitionsausschusses überlastet werden können. Das lassen wir einfach mal so stehen.

Und damit wünsche ich ein schönes Wochenende und einen besinnlichen dritten Advent.

Herzliche Grüße

Euer

Ralf Buchner

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x