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Themenschwerpunkt 6.2021: DVPMG

Mitte 2021: Alle Heilmittelerbringer erhalten Zugriff auf die elektronische Patientenakte

Bisher hatten aus der Berufsgruppe der Heilmittelerbringer lediglich die Physiotherapeuten Zugriff auf die Daten der elektronischen Patientenakte. Dieses Zugriffsrecht wird nun auf alle Heilmittelerbringer ausgeweitet. Sie erhalten Zugriff auf die Daten der elektronischen Patientenakte, die sich aus der Behandlung durch den jeweiligen Heilmittelerbringer ergeben.
Themenschwerpunkt: Digitale Versorgung-Gesetz
© iStock: metamorworks

Einziger Wermutstropfen für Heilmittelerbringer: Mit dem DVPMG sind die Zugriffsmöglichkeiten auf bestimmte Information der eAkte, z. B. auf die bei den Krankenkassen gespeicherten Daten über die in Anspruch genommenen Leistungen des Versicherten weiter eingeschränkt worden. Es ist also keineswegs so, dass Heilmittelerbringer alle Daten lesen können, die für die Therapie relevant sind, sondern weiterhin davon abhängig sind, was Dritte erlauben.

Für Praxisinhaber bedeutet das konkret:

  • Im Prinzip können Praxen auf bestimmte Bereiche der elektronischen Patientenakte ihrer Patienten zugreifen, wenn die Patienten denn überhaupt eine eAkte haben und das wünschen.
  • Der Zugriff auf die eAkte durch Heilmittelerbringer muss über die Telematikinfrastruktur erfolgen. Damit sind ein paar Probleme verbunden:
    • Dazu muss man sich an die TI anschließen lassen können. (ab 2022)
    • Den Zugang für alle Heilmittelerbringer gibt es erst in ein paar Jahren.
    • Man braucht als Praxis dafür die notwendigen Berufsausweise. (frühestens ab 2022)
    • Und die Investitions- und Betriebskosten müssen irgendwie finanziert werden. (Physios ab 2022, alle anderen ab Juli 2024)

Nächster Schritt:

31. Dezember 2021: Rahmenverträge beinhalten Details telemedizinischer Versorgung

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