Bundesbeihilfe: Seit 1. April gelten neue Höchstsätze für Heilmittel
Für Landesbeamte regelt die jeweilige Landesbeihilfeverordnung die erstattungsfähigen Höchstsätze. In Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Saarland erfolgt die Anpassung an die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) automatisch. Das heißt, hier gelten auch für Landesbeamte seit dem 1. April die neuen Höchstsätze.
Wichtig: Beihilfefähige Höchstsätze bestimmen nicht Eure Preise Auch wenn Beihilfepatient:innen das gern anders sehen, denkt daran, dass die beihilfefähigen Höchstsätze nicht über Eure Preise entscheiden. Die legt ganz allein Ihr als Praxisinhaberinnen und -inhaber fest. Bedenkt dabei: Es ist nicht vorgesehen, dass die Beihilfe die Behandlungskosten komplett deckt. Mehr dazu, warum die Beihilfebeträge keine Preisliste sind und wie Euch die Gebührenübersicht für Eure Berufsgruppe bei der Preisfindung unterstützt, könnt Ihr in diesem Artikel nachlesen: Beihilfebeträge sind keine Preisliste |