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Beihilfebeträge sind keine Preisliste

Für Eure Praxis sind Beihilfepatientinnen und -patienten ähnlich zu behandeln, wie Privatversicherte. Das sehen Eure Beihilfepatient:innen jedoch oft anders und wollen mit Euch diskutieren, wenn sie feststellen, dass Beihilfestelle bzw. PKV die Rechnung nicht voll erstatten. Lasst Euch auf diese Diskussionen nicht ein. Eure Preise müssen höher sein als die beihilfefähigen Höchstbeträge.
Vier Gründe, warum die Beihilfe nicht als Preisliste taugt
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