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G-BA: Innovationsfonds wird über 2024 hinaus dauerhaft fortgeführt

Mit dem Digital-Gesetz, das am 1. April in Kraft getreten ist, wird der bisher befristete Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verstetigt. Das teilte der G-BA kürzlich mit. Die Bundesregierung hat damit ein wichtiges Instrument der Forschungsförderung im Gesundheitsbereich langfristig etabliert. Er wird mit einem Fördervolumen von jährlich 200 Millionen Euro ausgestattet.
G-BA: Innovationsfonds wird über 2024 hinaus dauerhaft fortgeführt
© G-BA

Mit dem Fortbestand des Innovationsfonds über das Jahr 2024 hinaus gibt es auch Neuerungen der Verfahrensarten im Bereich der neuen Versorgungsformen: Ergänzend zum bisherigen zweistufigen Verfahren mit einer Laufzeit von 48 Monaten wird das einstufige Förderverfahren für Vorhaben mit kurzer Laufzeit von bis zu 24 Monaten eingeführt. Dabei sollen laut G-BA insbesondere solche Projekte gefördert werden, die „einen Nachweis einer gesundheitsbezogenen Verbesserung oder einer patientenrelevanten Struktur- oder Verfahrensverbesserung liefern“ können. Weitere Details finden sich in den Förderbekanntmachungen des G-BA vom 22. März 2024.

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