G-BA: Innovationsfonds wird über 2024 hinaus dauerhaft fortgeführt
Mit dem Digital-Gesetz, das am 1. April in Kraft getreten ist, wird der bisher befristete Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verstetigt. Das teilte der G-BA kürzlich mit. Die Bundesregierung hat damit ein wichtiges Instrument der Forschungsförderung im Gesundheitsbereich langfristig etabliert. Er wird mit einem Fördervolumen von jährlich 200 Millionen Euro ausgestattet.
Mit dem Fortbestand des Innovationsfonds über das Jahr 2024 hinaus gibt es auch Neuerungen der Verfahrensarten im Bereich der neuen Versorgungsformen: Ergänzend zum bisherigen zweistufigen Verfahren mit einer Laufzeit von 48 Monaten wird das einstufige Förderverfahren für Vorhaben mit kurzer Laufzeit von bis zu 24 Monaten eingeführt. Dabei sollen laut G-BA insbesondere solche Projekte gefördert werden, die „einen Nachweis einer gesundheitsbezogenen Verbesserung oder einer patientenrelevanten Struktur- oder Verfahrensverbesserung liefern“ können. Weitere Details finden sich in den Förderbekanntmachungen des G-BA vom 22. März 2024.