G-BA: Innovationsfonds wird über 2024 hinaus dauerhaft fortgeführt
Mit dem Digital-Gesetz, das am 1. April in Kraft getreten ist, wird der bisher befristete Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verstetigt. Das teilte der G-BA kürzlich mit. Die Bundesregierung hat damit ein wichtiges Instrument der Forschungsförderung im Gesundheitsbereich langfristig etabliert. Er wird mit einem Fördervolumen von jährlich 200 Millionen Euro …