INTERVIEW MIT:
buchner Referentin und Podologin
Seit April 2023 gelten die neuen ergo- und physiotherapeutischen Rahmenverträge mit der DGUV. Die beschlossenen Neuerungen etwa beim Behandlungsbeginn oder bei Therapieunterbrechungen finden unsere beiden Gesprächspartnerinnen Svenja und Laura wirklich realitäts- und lösungsorientiert. So weisen die neuen Verordnungsformulare ein paar Details auf, die lästige Bürokratie minimieren und für die eigentliche Behandlung praktisch sind. Was das im Einzelnen ist, darum geht es dieses Mal im up-podcast!
PS: Die alten Heilmittelformulare dürfen Durchgangsärztinnen und -ärzte noch bis 31.12.2023 verwenden.
Inhalt dieser Podcastausgabe:
In der Physiotherapie und in der Ergotherapie gelten seit April 2023 die neuen DGUV-Rahmenverträge. Für Patientinnen und Patienten, die mit einer BG- oder UV-Verordnung zur Behandlung kommen, bringt das einige Neuerungen mit sich, etwa beim „Behandlungsbeginn“ und bei der „Therapieunterbrechung“. Auf den neuen Verordnungsvordrucken sind diese Neuerungen berücksichtigt. Und die, sagen unsere buchner Referentinnen Laura Wude und Svenja Braasch, sind wirklich praktisch und lösungsorientiert.
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Passende Artikel-Themen: BG-Verordnungen, DGUV, Ergotherapie, Heilmittelerbringer, Physiotherapie, Praxismanagement, Praxisorganisation, Rahmenverträge, Therapeuten, UVT-Verordnungen
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