Abrechnungstipp: BG-Rezept/Rezepte der Unfallversicherung
Abrechnungstipp
BG-Rezept/Rezepte der Unfallversicherung
Die Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft unterliegt anderen Regelungen als die Abrechnung mit Krankenkassen. Die Rahmenbedingungen der Heilmittel-Richtlinie haben hier keine Gültigkeit. Das wirft neue Fragen und Unsicherheiten auf: Wann darf ich BG-Rezepte annehmen? Muss ich dafür extra zugelassen sein? An welche formalen Vorgaben muss ich mich bei der Behandlung von Patienten der Unfallversicherung halten? Die Grundregeln und Formalien klärt unser Abrechnungstipp.
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…auch ich möchte hier kurz einhaken- die BG, genau wie… Weiterlesen »
Ja, das Verfahren funktioniert für Logopäden gut, hier ein erfolgreiches… Weiterlesen »
Hallo, es wird nicht zu VDEK Sätzen abgerechnet. Es gibt… Weiterlesen »
Hallo Herr Fuchs, in diesem Fall ist es scheinbar nicht… Weiterlesen »