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Abrechnungstipp: BG-Rezept/Rezepte der Unfallversicherung

Abrechnungstipp

BG-Rezept/Rezepte der Unfallversicherung

Die Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft unterliegt anderen Regelungen als die Abrechnung mit Krankenkassen. Die Rahmenbedingungen der Heilmittel-Richtlinie haben hier keine Gültigkeit. Das wirft neue Fragen und Unsicherheiten auf: Wann darf ich BG-Rezepte annehmen? Muss ich dafür extra zugelassen sein? An welche formalen Vorgaben muss ich mich bei der Behandlung von Patienten der Unfallversicherung halten? Die Grundregeln und Formalien klärt unser Abrechnungstipp.

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Christiane Sautter-Müller
24.05.2013 13:32

…auch ich möchte hier kurz einhaken- die BG, genau wie… Weiterlesen »

Ralf Buchner
28.05.2013 12:59

Ja, das Verfahren funktioniert für Logopäden gut, hier ein erfolgreiches… Weiterlesen »

Michael Fuchs
24.05.2013 9:44

Hallo, es wird nicht zu VDEK Sätzen abgerechnet. Es gibt… Weiterlesen »

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