Themenschwerpunkt 6.2021: DVPMG
1. Juli 2026: Pflicht zur elektronischen Heilmittelverordnung, Heilmittelerbringer müssen sie nutzen
Ab dem 1. Juli 2026 sind alle Ärzte und Zahnärzte verpflichtet, Verordnungen von Heilmitteln elektronisch auszustellen und für die elektronische Übermittlung die Telematikinfrastruktur zu nutzen. Gleichzeitig werden alle Heilmittelerbringer verpflichtet, ihre Leistungserbringung aufgrund dieser elektronischen Verordnung zu erbringen.

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