Themenschwerpunkt 6.2021: DVPMG
1. Januar 2026: Alle Heilmittelerbringer müssen an die TI angeschlossen sein
Jetzt ist Schluss mit freiwillig: Alle Heilmittelerbringer mit GKV-Zulassung müssen verpflichtend an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sein. Bezahlt wird diese Anbindung durch die Pauschalen aus den Finanzierungsvereinbarungen zwischen GKV und Heilmittelverbänden. Vermutlich werden in den Finanzierungsvereinbarungen auch Vertragsstrafen vereinbart, die dann greifen, wenn Praxen nicht rechtzeitig an die TI angeschlossen sind. Vergleichbare Strafen gibt es im ärztlichen Bereich.

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