Podologie: Vertragsanpassungen zum 1. Juli 2024
Die maßgeblichen Berufsverbände der Podologie und der GKV-Spitzenverband verständigten sich auf Änderungen des Vertrags nach § 125 SGB V. Unter anderem fällt ab dem 1. Juli die Bearbeitungsgebühr für nachträgliche Korrekturen weg. Weitere Anpassungen wurden vor allem in Anlage 1a, 1b und 3 vorgenommen.