Aktuelles zur Heilmittel-Schiedsstelle
Einblicke in die Geschäftsordnung & personelle Zusammensetzung
Scheitern die Vertragsverhandlungen bzw. kann keine Einigung zwischen den einzelnen Parteien erzielt werden, kommt die Heilmittel-Schiedsstelle zum Einsatz. Sie setzt sich aus einem unparteiischen Vorsitzenden, zwei unparteiischen Mitgliedern sowie je vier Vertretern der Krankenkassen und der Verbände der Heilmittelerbringer zusammen. Jedes Schiedsstellenmitglied hat zudem Stellvertreter. Wir geben Ihnen Einblicke in die neue Geschäftsordnung und stellen die Mitglieder kurz vor.
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