Prävention ist umsatzsteuerpflichtig
Urteil zu Präventionsleistungen nach §20 SGB V
Prävention ist umsatzsteuerpflichtig
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass Funktionstraining, dass von den Krankenkassen nach Paragraph 43 SGB V vergütet wird, umsatzsteuerfrei sein kann. Allerdings stellte der BFH erneut fest, dass Präventionsleistungen nach Paragraph 20 SGB V nicht Umsatzsteuer befreit sind.
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