BGH kippt Bankgebühr für Zinsobergrenze bei Darlehensverträgen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine weitere Bankgebühr gekippt und Verbrauchern beim Abschluss von Darlehensverträgen den Rücken gestärkt. Die sogenannte Zinscap-Prämie oder Zinssicherungsgebühr sei eine unangemessene Benachteiligung der Bankkunden, entschieden kürzlich die Karlsruher Richter. Betroffene können unter Umständen Geld zurückfordern.
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