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EuGH-Urteil zu Fanpages: „Ich gehe nicht davon aus, dass die Aufsichtsbehörden eine Praxis belangen werden.“

Am 5. Juni 2018 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil (Az. C-210/16) die Welt der sozialen Medien ordentlich durcheinandergewirbelt. Denn die Richter haben entschieden: Die Betreiber von Facebook-Fanpages sind gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher ihrer Seiten verantwortlich. Datenschutzbehörden können bei Verstößen also sowohl gegen Facebook als auch gegen die Betreiber einer Fanpage vorgehen. Wie Praxisinhaber mit diesem Urteil umgehen sollten und was es für die Zukunft der Fanpages bedeutet, haben wir Niels Köhrer, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt IT-Recht und Datenschutz, gefragt.
EuGH-Urteil zu Fanpages: „Ich gehe nicht davon aus, dass die Aufsichtsbehörden eine Praxis belangen werden.“
© Niels Köhrer
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