Urteil: Beitragserhöhungen bei AXA und DKV sind unwirksam
Auf die privaten Krankenversicherungen AXA und DKV kommen möglicherweise Rückzahlungsforderungen in Millionenhöhe zu. Nachdem das Landgericht Potsdam bereits im September 2017 entschieden hatte, dass die AXA die Beiträge von privat Krankenversicherten der Jahre 2012 bis 2016 unzulässig erhöht habe (Az.: 6 S 80/16), trifft es nun auch die Deutsche Krankenversicherung (DKV). Das Landgericht Frankfurt/Oder hat kürzlich deren Prämienerhöhungen für die Jahre 2015 bis 2017 für unwirksam erklärt. Begründung: Wie schon im Fall AXA sei der Treuhänder, der die Beitragserhöhungen auf ihre Zulässigkeit prüfte, nicht unabhängig gewesen (Az.: 14 O 2013/16).
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