Urteil: Corona-Soforthilfe darf nicht gepfändet werden
Ziel der Soforthilfe des Bundes ist es, aktuelle wirtschaftliche Engpässe zu überbrücken und nicht, alte Schulden zu begleichen. Darum darf die Corona-Soforthilfe nicht gepfändet werden. Das hat das Landgericht Köln kürzlich entschieden (Az.: 39 T 57/20).

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