Geldprämie von Therapeuten an Ärzte weiterhin nicht rechtens
BGH: Geldprämie der Pharma-Industrie an Ärzte nicht strafbar, aber:
Geldprämie von Therapeuten an Ärzte weiterhin nicht rechtens
Kassenärzte, die von einem Pharma-Unternehmen Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln dieses Unternehmens entgegennehmen, machen sich nicht wegen Bestechlichkeit nach § 332 StGB strafbar. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden. Allerdings ist das Urteil nicht auf den Bereich der Heilmittelerbringer übertragbar. Hier gelten nach wie vor die Anti-Korruption-Regeln des SGB V.
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