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Pauschaler Rundfunkbeitrag auch für Praxen

Änderung zum 1. Januar 2013

Pauschaler Rundfunkbeitrag auch für Praxen

Die GEZ gehört ab 2013 der Vergangenheit an. Ab 1. Januar wird die Rundfunkgebühr durch den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag ersetzt, den alle Haushalte und Unternehmen entrichten müssen. Entscheidend für die Beitragshöhe ist auch für selbständige Therapeuten die Anzahl der Praxen, der sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter und der betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge.

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Knabe Bärbel
25.09.2013 22:11

Das ist doch wohl ein witz, dass ich als existensgründer… Weiterlesen »

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