Pauschaler Rundfunkbeitrag auch für Praxen
Änderung zum 1. Januar 2013
Pauschaler Rundfunkbeitrag auch für Praxen
Die GEZ gehört ab 2013 der Vergangenheit an. Ab 1. Januar wird die Rundfunkgebühr durch den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag ersetzt, den alle Haushalte und Unternehmen entrichten müssen. Entscheidend für die Beitragshöhe ist auch für selbständige Therapeuten die Anzahl der Praxen, der sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter und der betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge.
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.
Themen, die zu diesem Artikel passen:
Das ist doch wohl ein witz, dass ich als existensgründer… Weiterlesen »