Praxischefs dürfen ärztliches Attest ab ersten Krankheitstag verlangen
Urteil des Bundesarbeitsgerichtes
Praxischefs dürfen ärztliches Attest ab ersten Krankheitstag verlangen
Praxisinhaber dürfen als Arbeitgeber von ihren Mitarbeitern bereits am ersten Krankheitstag ohne Begründung ein ärztliches Attest verlangen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt jetzt entschieden und damit die geltende Rechtslage bestätigt.
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