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Keine personenbezogenen E-Mail-Adressen in offenen Mail-Verteiler

Verletzung des Datenschutzes

Keine personenbezogenen E-Mail-Adressen in offenen Mail-Verteiler

Vorsicht bei Rundmails! Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat gegen eine Mitarbeiterin eines Handelsunternehmens ein Bußgeld verhängt, weil sie personenbezogene E-Mail-Adressen in einem offenen Mail-Verteiler an Kunden verschickt hat. Eine wichtige Entscheidung auch für Praxisinhaber die regelmäßig Newsletter versenden.

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