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Bundesarbeitsgericht: Längere Kündigungsfristen für Betriebstreue rechtens

Bundesarbeitsgericht: Längere Kündigungsfristen für Betriebstreue rechtens

Praxismitarbeiter haben ein Recht auf längere Kündigungsfristen, wenn sie schon jahrelang in der Praxis beschäftigt sind. Das hat das höchste deutsche Arbeitsgericht in Erfurt kürzlich entschieden und erklärte es damit für rechtens, Kündigungsfristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit zu staffeln.
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Ulf-Enno Uteg
11.10.2014 10:49

Wie sieht es umgekehrt für Arbeitnehmer aus? Ich habe eine… Weiterlesen »

Ulrike Stanitzke
04.12.2014 14:47
Antworten an  Ulf-Enno Uteg

Hallo Herr Uteg, die gesetzlichen Kündigungsfristen sehen vor, dass der… Weiterlesen »

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