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Weiterbehandlung ohne Rezept jetzt wieder einfacher steuerfrei möglich

Bundesfinanzhof entscheidet zum Thema Umsatzsteuer

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hatte 2012 verbindlich festgelegt, dass für eine Umsatzsteuerbefreiung einer Heilbehandlung durch Therapeuten grundsätzlich eine Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers vorliegen muss. Diese Regelung wurde jetzt vom Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil (XI R 13/14) aufgehoben – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
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