Pflegepersonal-Stärkungsgesetz: Krankenfahrten für mobilitätseingeschränkte Patienten ohne Genehmigung
Patienten, deren Mobilität dauert eingeschränkt ist, benötigen seit dem 1. Januar 2019 für ärztlich verordnete Krankenfahrten nicht länger die Genehmigung ihrer Krankenkasse. Mit dieser neuen Regelung soll das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) die Krankenbeförderung von und zur ambulanten Behandlung erleichtern. Die Neuerung gilt für Patienten mit Pflegegrad 3, 4 oder 5 sowie für Patienten mit Schwerbehinderung mit den Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (Blindheit) oder „H“ (Hilflosigkeit) im Schwerbehindertenausweis.
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