up|unternehmen praxis

Pflegepersonal-Stärkungsgesetz: Krankenfahrten für mobilitätseingeschränkte Patienten ohne Genehmigung

Patienten, deren Mobilität dauert eingeschränkt ist, benötigen seit dem 1. Januar 2019 für ärztlich verordnete Krankenfahrten nicht länger die Genehmigung ihrer Krankenkasse. Mit dieser neuen Regelung soll das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) die Krankenbeförderung von und zur ambulanten Behandlung erleichtern. Die Neuerung gilt für Patienten mit Pflegegrad 3, 4 oder 5 sowie für Patienten mit Schwerbehinderung mit den Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (Blindheit) oder „H“ (Hilflosigkeit) im Schwerbehindertenausweis.
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz: Krankenfahrten für mobilitätseingeschränkte Patienten ohne Genehmigung
© iStock: Lalocracio
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Themen, die zu diesem Artikel passen:
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
2 Kommentare
neueste
älteste meiste Bewertungen
Inline Feedbacks
View all Kommentare
Neeltje Forkenbrock
28.01.2019 11:33

Ich finde es gut, dass eingeschränkte Menschen keine Genehmigung für… Weiterlesen »

Sonja Menzel
15.01.2019 11:52

Eine sehr wichtige Regelung; leider findet sich dazu überhaupt nichts… Weiterlesen »

2
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x