Regelungen zum Kurzarbeitergeld gelten bis Ende 2021
Die Bundesregierung hat die Regelungen zum Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Dies ermöglicht den Praxen weiterhin die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge und einen leichteren Zugang zur Kurzarbeit.
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