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Regelungen zum Kurzarbeitergeld gelten bis Ende 2021

Die Bundesregierung hat die Regelungen zum Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Dies ermöglicht den Praxen weiterhin die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge und einen leichteren Zugang zur Kurzarbeit.
Gehalt zu spät gezahlt: Arbeitgeber muss Differenz beim Elterngeld erstatten
© Cunaplus_M.Faba
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