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Impfung mit „höchster Priorität“ auch für Therapeuten möglich

Heilmittelerbringer, die regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, gehören ebenfalls zur Gruppe der Personen, die nach § 2 der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 einen Anspruch auf „Schutzimpfung mit höchster Priorität“ haben.
Physiotherapeut steht an Behandlungsliege
© iStock: Wavebreakmedia
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Frau Regina Grabher-Heber
20.02.2021 10:08

Vielen Dank dass ihr Informationen für uns habt an die… Weiterlesen »

Agnes Kubica
18.02.2021 12:48

Wenn ich mir die Impfverordnung anschaue, erkenne ich unter §2… Weiterlesen »

Yvonne Millar
19.02.2021 11:08
Antworten an  Agnes Kubica

Liebe Frau Kubica, die Heilmittelerbringer sind in der Begründung zur… Weiterlesen »

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