Impfung mit „höchster Priorität“ auch für Therapeuten möglich
Heilmittelerbringer, die regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, gehören ebenfalls zur Gruppe der Personen, die nach § 2 der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 einen Anspruch auf „Schutzimpfung mit höchster Priorität“ haben.

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Wenn ich mir die Impfverordnung anschaue, erkenne ich unter §2… Weiterlesen »
Liebe Frau Kubica, die Heilmittelerbringer sind in der Begründung zur… Weiterlesen »