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Heilmittelerbringer: KVen erstatten Kosten für zehn PoC-Antigen-Tests pro Person und Monat

Inhaber von Heilmittel-Praxen dürfen für sich und die Mitarbeiter zehn PoC-Antigen-Tests pro Person und Monat beschaffen, anwenden und gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) abrechnen. Das geht aus der aktualisierten Coronavirus-Testverordnung (TestV) hervor (§ 6 Abs. 3), die zum 8. März 2021 in Kraft getreten ist.
Heilmittelerbringer: KVen erstatten Kosten für zehn PoC-Antigen-Tests pro Person und Monat
© iStock: Doucefleur
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Heilpraktikerpraxis für Physiotherapie
08.04.2021 10:28

wie beantrage ich die Erstattung, wo kriege ich den Antrag… Weiterlesen »

Yvonne Millar
14.04.2021 10:40

Vielen Dank für Ihre Frage. Mittlerweile hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung… Weiterlesen »

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