up|unternehmen praxis

Abrechnung von PoC-Antigen-Tests weiterhin möglich

Der Deutsche Bundesverband für akademische Sprachtherapie und Logopädie (dbs) hat noch einmal darauf hingewiesen, dass Praxen nach der Corona-Testverordnung - TestV weiterhin die Kosten für PoC-Antigen-Tests erstattet bekommen. Gemäß § 6 Abs. 4 können bis zu 10 PoC-Tests je in der Einrichtung tätiger Person pro Monat in eigener Verantwortung beschafft und genutzt werden. Es wird eine Pauschale in Höhe von 3,50 Euro pro Test erstattet.
Praxis zum Testzentrum machen
© iStock: Circle Creative Studio
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x