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eGBR: Einlasskontrolle zur TI

Zum Einstieg reichen ein Heilberufsausweis für den Praxisinhaber und eine SMC-B für die Praxis
Wer an der Telematikinfrastruktur teilnehmen möchte, benötigt einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und eine Security Module Card Typ B (SMC-B) für die Praxis. Das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) bei der Bezirksregierung Münster ist für die Ausgabe dieser Ausweise an Angehörige nicht approbierter Heilberufe verantwortlich. Johannes Haunhorst, Dezernent des eGBR, und Dr. Christian Uebach, der die technische Abwicklung organisiert, geben uns einen Einblick in die Arbeit des eGBR.
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