Sonderregelungen zum Entlassmanagement erneut verlängert
Die Corona-Sonderregelungen für das Entlassmanagement nach einem Krankenhausaufenthalt sind erneut verlängert worden. Sie gelten jetzt bis zum 6. April 2023.
Krankenhausärzte dürfen also weiterhin Heilmittel nach Maßgabe des Heilmittelkataloges für einen Zeitraum von bis zu 14 statt sieben Kalendertagen verordnen. Die Behandlung muss innerhalb von 21 statt 12 Tagen abgeschlossen sein. Die nicht in Anspruch genommenen Behandlungseinheiten verfallen.
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