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Sonderregelungen zum Entlassmanagement nochmals verlängert

Stand: 01.06.2022. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die SARS-CoV-2-Arzneimittelverordnung kurz vorm Auslaufen noch einmal verlängert. Sie gilt zunächst bis zum 25. November 2022. Darunter fallen auch die Sonderregelungen zum Entlassmanagement nach einem Krankenhausaufenthalt.
Entlassmanagement: Krankenhausarzt schreibt Heilmittelverordnung
© KTM_2016
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