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Ab jetzt prüfen: Zahnarztnummer auf Verordnung angegeben?

Seit dem 1. Januar 2023 muss auf zahnärztlichen Heilmittelverordnungen die Zahnarztnummer der verordnenden Zahnärzt:innen angegeben sein. Um Absetzungen zu vermeiden, solltet Ihr prüfen, ob die Nummer auf der Verordnung vorhanden ist.
Foto von Mann, der virtuelle Kästchen abhakt
© iStock: Peshkova

Fehlt die Zahnarztnummer, können Zahnärztinnen und Zahnärzte diese handschriftlich nachtragen. Die Änderung auf der Verordnung müssen sie dann mit einer erneuten Unterschrift sowie der Angabe des Änderungsdatum bestätigen.

Hintergrund: Alle zugelassenen Zahnärzt:innen haben im vergangenen Jahr eine personenbezogene lebenslange Zahnarztnummer (ZANR) erhalten. Seit dem 1. Januar 2023 müssen sie diese bei allen Behandlungsfällen im Rahmen der Abrechnung angeben, so die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV).

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