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Urteil: Teilzeitarbeit rechtfertigt keinen geringeren Stundenlohn

Egal, ob eine Person im Minijob arbeitet, in Teil- oder Vollzeit, bei ansonsten gleicher Qualifikation steht allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für identische Tätigkeiten auch die gleiche Stundenvergütung zu. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Az.: 5 AZR 108/22).
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