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Verbände fordern Erstattung der TI-Anschlusskosten ab 1. Juli 2023

In einem gemeinsamen Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) haben Mitglieder des Fachbeirats des elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR) gefordert, die Anschlusskosten der Telematikinfrastruktur (TI) für Heilmittelerbringer, Hebammen und Pflege ab 1. Juli 2023 zu erstatten. Unabhängig von den Regelungen im ärztlichen Bereich sollte die Erstanbindung für Heilberufe finanziell neutral gestaltet werden.
Absetzung wegen Duplikat ohne Rechtsgrundlage
© blackred

Im Einzelnen geht es um die Anschlusskosten über VPN/Highspeed-Konnektor bei Rechenzentren, Kartenlesegerät, elektronischer Heilberufsausweis zu 100 Prozent, SMB-C (soweit dann noch nötig), sowie Software mit einer entsprechenden Schulung. Die Kosten für die Erstausstattung für Heilberufe sollten grundsätzlich als Pauschale erstattet werden, da Hebammen, Heilmittelerbringer und Pflegende Beträge im vierstelligen Bereich nicht ohne weiteres über einen längeren Zeitraum vorfinanzieren könnten. Dies schaffe eine Hürde, die eine zügige Anbindung an die TI deutlich erschwere, heißt es im Schreiben. Die Unterzeichnenden, darunter Verbände der Physiotherapie, der Logopädie und Podologie schlagen eine befristete Ausnahmeregelung für Hebammen, Heilmittelerbringer, Pflegende und neue Nutzergruppen vor.

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Jürgen
09.06.2023 18:11

Wer will das Vorfinanzieren? Ich nicht!

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