Gebührenübersicht für Therapeuten


Die Tatsache, dass es keine staatliche Gebührenordnung für Therapeuten gibt, eröffnet der PKV die Chance, die Erstattung für Heilmittelleistungen möglichst niedrig zu halten. Mal behaupten Kostenträger gegenüber den Versicherten, aufgrund der fehlen Gebührenordnung gelte die übliche Vergütung, sprich die GKV-Honorare. Oder sie halten Patienten dazu an, den billigsten Anbieter zu suchen. Die GebüTh dient dazu, dieses Vorgehen einzudämmen, denn ihre Preis- und Leistungsbeschreibungen sorgen dafür, dass sowohl die Patienten selbst als auch die Kostenträger die Preisgestaltung und Abrechnung nachvollziehen können.
Im Behandlungsvertrag auf GebüTh beziehen
Die GebüTh legt in den „Allgemeinen Grundsätzen“ den Rahmen für die Vertragsgestaltung und Abrechnung mit Privatpatienten fest. Dabei sind die „Allgemeinen Grundsätze“ an die formellen Regeln der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) angelehnt. Praxisinhaber können sie als „Allgemeine Grundsätze der Honorarabrechnung in Therapiepraxen nach GebüTh“ in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nutzen.
Tipp: Die AGB sind hier zum Download verfügbar: www.privatpreise.de/agb
Abb. 1: Leistungsbeschreibung Manuelle Therapie
Leistungsbeschreibung als Orientierung
Die Leistungsbeschreibungen in der GebüTh dienen dazu, für Patienten und Kostenträger transparent und nachvollziehbar darzulegen, welche Leistungen Therapeuten im Rahmen der Behandlung erbringen. Die in der GebüTh veröffentlichten Leistungsbeschreibungen sind dabei nicht bindend, sondern dienen als Richtlinie. Ebenso wie Heilmittelerbringer ihre Privatpreise selbst festlegen können, sind sie auch frei bei der Gestaltung der Leistungsbeschreibung.
Die Leistungsbeschreibungen orientieren sich inhaltlich an denen aus den bundeseinheitlichen Versorgungsverträgen mit der GKV sowie an der Bundesbeihilfeverordnung. Abb. 1 zeigt eine Leistungsbeschreibung am Beispiel der Manuellen Therapie.
Tipp: Therapeuten können die Leistungsbeschreibung als Grundlage nutzen, um gemeinsam mit dem Patienten darauf aufbauend die konkreten Maßnahmen im Rahmen seiner Behandlung zu besprechen.
Preislisten bieten Übersicht zu Regelsatz, Steigerungssätzen und beihilfefähigen Höchstsätzen
Als Ausgangsbasis der Preise in der GebüTh dienen die Preise für GKV-Versicherte, also die bundeseinheitlichen Höchstpreise für die jeweiligen Leistungen. Um die Preise für Privatpatienten festzulegen, kommen verschiedene Steigerungssätze (1,2-fach bis 2,3-fach) hinzu. Es handelt sich dabei um Vorschläge, an denen sich Praxisinhaber orientieren können. Welcher Steigerungssatz bei einem Privatpatienten angewendet wird, hängt vom Aufwand und Umfang der erbrachten Leistung ab.
Mehr zur GebüTh finden Sie hier.
Diese Artikel gehören zum Themenschwerpunkt „Mit höheren Preisen zum Erfolg“:
Mit höheren Preisen zum Erfolg
Sechs Wahrheiten über Privatpreise
Was kostet eine Stunde Therapie?
Hoch, mittel oder niedrig: Welche Preisstrategie verfolgt die Praxis?
Über Preiserhöhungen spricht man nicht (mehr als nötig)
Vier Gründe, warum Sie Privatpatienten mit hohen Preisen überzeugen
Die letzte Gebührenerhöhung der GKV gilt seit fast 10 Monaten… Weiterlesen »
Sehr geehrter Herr Baumandl, die GebüTh ist so gut wie… Weiterlesen »