up|unternehmen praxis

TI-Finanzierung: Ärzte erhalten höhere Pauschale für größere Praxen

Seit 1. Juli 2023 gelten für Arztpraxen neue monatliche Pauschalen bei der TI-Finanzierung. Diese hat das Bundesgesundheitsministerium festgelegt und ist damit bei der Ärzteschaft in vielen Punkten auf Kritik gestoßen. Einige davon wurden nun korrigiert. Für Therapiepraxen sind die Regelungen bei den Ärzt:innen interessant, weil deren Finanzierungsvereinbarungen auch bereits für die Physiotherapie gelten und in Zukunft für alle Heilmittelerbringer:innen gelten sollen. Wie genau sie so angepasst werden sollen, dass sie auch wirklich für Heilmittelpraxen passen, ist zwar noch nicht geklärt. Dennoch schadet es nicht, die Entwicklungen bei den Ärzt:innen im Blick zu behalten.
„Wir planen für eine Übernahme ungefähr sechs Monate, vom Entschluss bis zum Start.“
© FrankRamspott

Ein Kritikpunkt an den bisherigen Regelungen war die Finanzierung bei größeren Praxen. Hier hat das BMG nun korrigiert und festgelegt, dass die Finanzierungspauschalen mit zunehmender Praxisgröße weiter ansteigen. Praxen mit mehr als neun Ärzt:innen erhalten nun für jeweils bis zu drei weitere ärztliche Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter einen weiteren Zuschlag auf die Pauschale. Bei 13 bis 15 Ärzt:innen gibt es einen weiteren Zuschlag und so weiter. Außerdem wird für die Berechnung nun die absolute Zahl der Ärzt:innen herangezogen. Die Umrechnung auf Vollzeitäquivalente wird damit gestrichen.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x