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DGUV: Ab 1. Januar 2024 höhere Vergütung für ergotherapeutische Leistungen

Bei den Berufsgenossenschaften steigen ab 1. Januar 2024 die Preise für ergotherapeutische Leistungen um 7,6 Prozent gegenüber den Preisen der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Preise, für die es kein GKV-Pendant gibt, werden um 4,22 Prozent erhöht. Das entspricht der Steigerung der Grundlohnsumme. Die neuen Beträge können abgerechnet werden, wenn die erste Behandlung einer Verordnung nach dem 31. Dezember 2023 abgegeben wurde.
Halbe Urlaubstage sind gesetzlich nicht vorgesehen
© marchmeena29

Die neuen Preise gelten sowohl für die Unfallkassen wie auch die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften. Bereits im August waren die Gebühren in einem ersten Schritt um 4,5 Prozent erhöht worden.

Zukünftig sollen die Gebühren der Unfallkassen ohne Verhandlungsvorgang um die Erhöhung bei den GKV-Preisen angepasst werden, wenn dort eine Einigung mit dem GKV-Spitzenverband erzielt wurde. Die Vereinbarung für dieses Vorgehen wird zurzeit noch zwischen den Vertragspartnern abgestimmt und für die Unterzeichnung vorbereitet., heißt es in einer Mitteilung des Deutschen Verbands Ergotherapie (DVE).

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Matthias Perl
19.02.2024 10:22

Aber wo stehen denn jetzt die zugelassenen Preise? Die Prozentsätze… Weiterlesen »

Thomas Lamm
01.12.2023 6:49

Wenn die Prozente vom August hinzugerechnet werden, dann liegen wir… Weiterlesen »

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